I.       Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Uhren und Schmuck im Internet und im eigenen Geschäft. Des weiteren bietet die Firma Uhrenreparaturen an allen Uhrentypen aus. Die Firma bildet als Ausbildungsfirma ebenfalls Lehrlinge aus.

Handelsregistereintrag:

CH-140.1.004.315-9

UID:

CHE-279.068.571

Uhrmachermeister Ingbert Hoffmann
Brünigstrasse 140
6060 Sarnen


Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt. Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar. Sie sind die Möglichkeit für unsere Kunden Bestellungen aufzugeben. Mit der Bestellung der Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar.

Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich mit einer Auftragsbestätigung durch unseren Verkauf nach Lagerprüfung oder durch Übersendung der bestellten Ware oder durch Abholung der bestellten Ware in unserem Geschäft.

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer gilt als geschlossen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung des Uhrmachermeisters Hoffmann von Sarnen an den Kunden versendet wurde oder die Ware im Laden abgeholt wurde, oder an den Kunden versendet wurde.

        II.       Gewährleistung

                              1.       Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich nach dem Erhalt zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Zustellung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

                              2.       Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

                              3.       Reklamationen nach dem Eingang der Ware beim Kunden sind bis spätestens 4 Wochen nach dem Versand bei uns einzureichen, da ansonsten Gewährleistungsansprüche entfallen. Im Einzelfall kommen Sie bitte mit der ungeöffneten Ware bei uns ins Geschäft, falls Sie die Termine nicht halten können wegen nachweisbarer Abwesenheit. Dies gilt für falsche Warenzustellungen.

       III.       Gefahrenübergang nach Versand

                              1.       Die Gefahr einer Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Kaufsache an ein Transportunternehmen übergeben wurde.

                              2.       Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche, sowie nach Öffnen der Lieferung festzustellende Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich schriftlich zu melden und eine Abschrift dieser Meldung dem Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen innerhalb von einem Monat zukommen zu lassen.

     IV.       Gewährleistung und Haftungsausschluss

                              1.       Der Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, durch Abnutzung aufgrund Verwendung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen.

                              2.       Das Recht zur Nacherfüllung wird auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. Anbei eine Liste was unter Nacherfüllung zu verstehen ist:

                                                  a.       Einsenden des Produktes zum Hersteller zur Reparatur

                                                  b.       Beschaffung der Ersatzteile und Einbau in das Produktes beim Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen.

                                                  c.       Je nach Schaden auch nur die Reparatur des Produktes beim Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen.

Ausgeschlossen sind folgende Dinge:

                                                  d.       Akkumulatoren und Batterien

                                                  e.       Verschleissteile wie Armbänder.

                                                   f.       Sichtlich abgenutzte Produkte durch Tragen, wenn nicht nachweisbar ist das der Mangel beim Lieferanten lag (Grosse Gebrauchsspuren).

                              3.       Der Kunde hat innerhalb der Nacherfüllungszeit kein Recht auf Preisnachlass oder Rückerstattung. Ist es absehbar, das eine Nacherfüllung unmöglich ist suchen die Vertragspartner gemeinsam nach einer gütlichen Einigung.

                              4.       Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so gelten die Vorschriften des Handelsrechts.

                              5.       Der Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden, die beim Käufer entstehen.

                              6.       Der Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen haftet nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen, wie Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen oder Falschbedienungen.

                              7.       Der Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit mangels fahrlässigem Umgang mit der erworbenen Sache.

       V.       Eigentumsvorbehalt

Der Der Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen sieht 3 Methoden der Bezahlung vor:

                              1.       Vorkasse

                              2.       Postcard oder Kreditkartenzahlung

                              3.       Kauf auf Rechnung

Zur Lieferung auf Rechnung muss ein Kunde im Einzelfall vom Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen zunächst nach Absprache frei gegeben werden. In diesem Fall bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen.

     VI.       Vertragliche Regelung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf

                              1.       Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so gilt folgende Vereinbarung, nach der der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

                              2.       Versandkosten die durch eine Nachnahmesendung entstehen, werden nicht erstattet.

   VII.       Geltungsbereich

                              1.       Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

                              2.       Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

  VIII.       Copyright

Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.

     IX.       Salvatorische Klausel

                              1.       Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

                              2.       Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

       X.       Erfüllungsort und Gerichtsstand

                              1.       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz vom Uhrmachermeister Hoffmann in Sarnen. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.

                              2.       Für die Vertragsabschlüsse gilt Schweizer Recht.